Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Anleger investieren über Plattformen in Kredite und profitieren von den daraus resultierenden Zinszahlungen. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Kapital, das über P2P-Plattformen verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Anlageerträge korrekt deklarieren
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Ausfälle bei P2P-Krediten können die Steuerlast mindern, wenn sie korrekt dokumentiert werden.
Tipps für Investoren bei ausländischen P2P-Anbietern
P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ (https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/) über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Nur durch genaue Aufzeichnungen lassen sich steuerliche Verpflichtungen korrekt erfüllen.